Freiburger Amtsgericht spricht wegen Zweifeln den Ziehvater einer 20-Jährigen frei, die nachts in ihrem Zimmer überfallen und sexuell genötigt wurde.
FREIBURG. Eine DNA-Spur macht noch keinen Täter. Hinzukommen müssen laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weitere Beweise, um die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei feststellen zu können. Und weil weitere Beweise fehlten, hat ein Schöffengericht des Freiburger Amtsgerichts am Dienstag einen 46-jährigen Mann aus einer ...