Einheitliche Gebühren für Friedhöfe
Gemeinderat Zell beschließt neue Friedhofsatzung / Kostendeckung soll von 29 auf 51 Prozent steigen / Freie Wahl des Friedhofs.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
ZELL. Eine neue Friedhofssatzung, die ab 1. Juli höhere Gebühren mit sich bringt, wurde im Zeller Gemeinderat beschlossen. Der Kostendeckungsgrad, zuletzt mit 29 Prozent weit unter dem Durchschnitt, soll sich auf 51 Prozent erhöhen. Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte eine Neukalkulation der Gebühren angemahnt, da vergleichbare Gemeinden etwa die Hälfte der Kosten durch Gebühren decken.
Bei Ausgaben von rund 186 000 Euro wird nun mit Einnahmen von rund 96 000 Euro gerechnet (Grabnutzungsgebühren, Bestattungsgebühren, Leichenhallengebühren). Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte ...