Einheitliche Gebühren für Friedhöfe

Gemeinderat Zell beschließt neue Friedhofsatzung / Kostendeckung soll von 29 auf 51 Prozent steigen / Freie Wahl des Friedhofs.  

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Der Zeller Friedhof verursacht wegen seiner  Hanglage besonders hohe  Kosten.   | Foto: Dirk Sattelberger
Der Zeller Friedhof verursacht wegen seiner Hanglage besonders hohe Kosten. Foto: Dirk Sattelberger

ZELL. Eine neue Friedhofssatzung, die ab 1. Juli höhere Gebühren mit sich bringt, wurde im Zeller Gemeinderat beschlossen. Der Kostendeckungsgrad, zuletzt mit 29 Prozent weit unter dem Durchschnitt, soll sich auf 51 Prozent erhöhen. Die Gemeindeprüfungsanstalt hatte eine Neukalkulation der Gebühren angemahnt, da vergleichbare Gemeinden etwa die Hälfte der Kosten durch Gebühren decken.

Bei Ausgaben von rund 186 000 Euro wird nun mit Einnahmen von rund 96 000 Euro gerechnet (Grabnutzungsgebühren, Bestattungsgebühren, Leichenhallengebühren). Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte ...

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