Einige sollen haften, viele andere nicht

Topmanager sollen mit eigenem Geld für Fehler büßen / Investmentbanker aber bleiben außen vor  

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BERLIN.. Vorstandsmitglieder von Banken und anderen Konzernen sollen künftig eher für Schäden haften. Das wollen Union und SPD als Reaktion auf die Finanzkrise im Aktiengesetz festlegen. Sie haben dabei ausschließlich die Vorstände von Aktiengesellschaften im Blick.
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