Eisenbacher Gemeinderat beschließt neue Regelungen zur Grundsteuer
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die neuen Regeln zur Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer beschlossen. Schon jetzt ist klar: Bei der Berechnung der Grundsteuer wird es Gewinner und Verlierer geben.
Manche profitieren von der neuen Berechnung der Grundsteuer, andere müssen mehr bezahlen. Foto: Jens Büttner (dpa)
Ab dem 1. Januar 2025 gilt für die Grundsteuer B ein Hebesatz von 460 Prozent (bisher 340 Prozent). Bei der Gewerbesteuer ändert sich nichts, es bleibt bei einem Hebesatz von 340 Prozent des Steuermessbetrags.
In Baden-Württemberg gilt das ...