Eizellen bleiben für Dritte tabu

Ein Witwer, der mit befruchteten Eizellen seiner verstorbenen Frau nun Kinder bekommen wollte, ist vor Gericht gescheitert.  

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Menschliche Eizelle unter dem Mikroskop  | Foto: dpa
Menschliche Eizelle unter dem Mikroskop Foto: dpa

FREIBURG. Ein Mann will mit eingefrorenen, befruchteten Eizellen seiner verstorbenen Ehefrau seinen Kinderwunsch erfüllen. Seine neue Frau soll die Eizellen austragen. Doch der Plan scheitert vor Gericht.

Der Witwer war am Freitag nicht im Gerichtssaal, als der Vorsitzende Richter Bernhard Joos in der Außenstelle Freiburg des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe das Urteil sprach. Es hätte ihm auch nicht gefallen, denn sein Kinderwunsch kann nicht so erfüllt werden kann, wie er es mit seiner zweiten Ehefrau ...

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Schlagworte: Bernhard Joos, Richter Joos, Uniklinik-Sprecher Benjamin Waschow