ELR-Ausschreibung

Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum legt Schwerpunkt auf Klimaanpassung

Zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten, lebendige Ortskerne sowie Klimaanpassung stehen im Mittelpunkt des neuen ELR-Programms. Die Bewerbungsfrist läuft bis September.  

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Sanierungen an Gebäuden und sogar Neub...schüssen aus dem ELR-Programm möglich.  | Foto: Christoph Breithaupt
Sanierungen an Gebäuden und sogar Neubauten sind mit Zuschüssen aus dem ELR-Programm möglich. Foto: Christoph Breithaupt

Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald gibt die Ausschreibung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Jahresprogramm 2026 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, bekannt. Neben dem Grundziel, die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden zu unterstützen, stehen weitere Schritte zur Stärkung widerstandsfähiger Strukturen in Kommunen im Mittelpunkt des Programms: Speziell geht es darum, den Herausforderungen des Klimawandels wirksam zu begegnen und den Flächenverbrauch zu reduzieren, heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes.

Zu den förderfähigen Projekten zählen unter anderem investive Vorhaben, die zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sicherstellen und zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen sowie lebendige Ortskerne bewahren und beliebte Treffpunkte im Dorf schaffen. Im Fokus stehe dabei die Nutzung vorhandener Bausubstanz. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur dann förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (wie Holz) besteht. Ist dieses Kriterium nachweislich erfüllt, werde ein Förderzuschlag von fünf Prozent-Punkten auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung gewährt, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.

Auch Privatpersonen können sich bewerben

Projektträger im ELR können Vereine, Unternehmen, Privatpersonen sowie die Kommunen sein. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die im Jahr der Förderentscheidung begonnen werden. Ein Maßnahmenbeginn vor Programmentscheidung ist förderschädlich. Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm sind über die Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2025 einzureichen. Eine frühzeitige Absprache mit der zuständigen Stadt oder Gemeinde wird empfohlen. Diese legt meist einen früheren Abgabetermin fest, um eingegangene Anträge vor Einreichung zu prüfen.

Infos gibt das ELR-Team des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald unter www.lkbh.de/elr oder telefonisch unter 0761/ 2187-5317 oder 0761/ 2187-5302. Weitere Informationen zum Programm unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de

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