Account/Login

Erbe muss Mietverhältnis regeln

  • dpa

  • Sa, 08. Oktober 2011
    Liebe & Familie

     

Was Angehörige und Vermieter tun müssen, wenn der Mieter stirbt.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sei...r ist als das zu erwartende Vermögen.   | Foto: Christine Kokot/dpa/tmn
In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, ein Erbe nicht anzutreten – etwa wenn die Räumung der Wohnung teurer ist als das zu erwartende Vermögen. Foto: Christine Kokot/dpa/tmn
Traueranzeige, Beerdigung, Leichenschmaus – nach dem Tod eines Angehörigen gibt es viel zu organisieren. An den Vermieter des Verstorbenen denkt in so einer Situation kaum jemand. Dabei sollten sich Hinterbliebene auch mit ihm in Verbindung ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel