BZ-Telefonaktion

Erben und Vererben: „Wenn er stirbt, ist nichts mehr da“

DOKUMENTATION:Leser fragen, Experten Antworten.  

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Pausenlos klingelten die Telefone bei ...rben und Vererben“beantworteten.  | Foto: Uwe Zucchi/dpa
Pausenlos klingelten die Telefone bei einer BZ-Telefonaktion, bei der vier Fachleute Fragen zum Thema „Erben und Vererben“beantworteten. Foto: Uwe Zucchi/dpa

Bei einer BZ-Telefonaktion beantworteten vier Fachleute Leserfragen rund um das Thema "Erben und Vererben". Wir dokumentieren nachfolgend einige Fragen und Antworten.

FRAGE:
Wir sind verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Ich habe außerdem noch ein nichteheliches Kind, zu dem aber gar kein Kontakt besteht. Ich weiß nicht einmal, wo es lebt. Ein Testament und einen Ehevertrag haben wir nicht. Wer erbt, wenn ich sterbe?
ANTWORT:
Es entsteht eine Erbengemeinschaft aus Ihrem Ehegatten und den Kindern. Auch das nichteheliche Kind gehört dazu. Wenn Sie nichts regeln, kann Ihnen dieses Kind viel Ärger bereiten. Soll das verhindert werden, müssen Sie unbedingt ein Testament errichten. Trotzdem hat das uneheliche Kind Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil. Um ihn ...

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