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Erbschleicher bleibt frei

  • Di, 04. Juni 2002
    Freiburg

     

Landgericht korrigiert die erste Instanz / Bewährungsstrafe wegen Betrugs.

Der Laie denkt an "Erbschleicherei", für den Juristen ist es Betrug, wenn eine neunzigjährige, an Altersdemenz leidende Dame durch Täuschung eine Unterschrift leistet, mit der sie für den Fall ihres ...

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