Erfolg für hörgeschädigte Studentin

Über die Klage der 20-Jährigen gegen das ZMF muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes neu verhandelt werden.  

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KARLSRUHE. Die junge Frau, die seit einem Konzert beim Freiburger Zeltmusikfestival mit einem Hörschaden leben muss, kann bei ihrer Schadenersatzklage gegen den Veranstalter einen Revisonserfolg verbuchen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob am Dienstag das Berufungsurteil des 19. Zivilsenats am Oberlandesgericht Karlsruhe auf. Dort war die Klage der heute 20-jährigen Studentin im März 2000 abgewiesen worden.

Sehr zufrieden mit der Entscheidung gab sich gestern Abend der Rechtsvertreter der Klägerin: "Das ist ein Erfolg, mit dem nicht unbedingt zu rechnen gewesen war." Der sechste Senat des BGH hatte am späten ...

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