Erfolg für hörgeschädigte Studentin
Über die Klage der 20-Jährigen gegen das ZMF muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes neu verhandelt werden.
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
KARLSRUHE. Die junge Frau, die seit einem Konzert beim Freiburger Zeltmusikfestival mit einem Hörschaden leben muss, kann bei ihrer Schadenersatzklage gegen den Veranstalter einen Revisonserfolg verbuchen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob am Dienstag das Berufungsurteil des 19. Zivilsenats am Oberlandesgericht Karlsruhe auf. Dort war die Klage der heute 20-jährigen Studentin im März 2000 abgewiesen worden.
Sehr zufrieden mit der Entscheidung gab sich gestern Abend der Rechtsvertreter der Klägerin: "Das ist ein Erfolg, mit dem nicht unbedingt zu rechnen gewesen war." Der sechste Senat des BGH hatte am späten ...