"Es gilt das Mündlichkeitsprinzip"
BZ-INTERVIEW mit dem Anwalt Michael Rosenthal über die vorgelesene Aussage Beate Zschäpes.
Beate Zschäpes Anwalt hat eine 53-seitige Erklärung seiner Mandantin verlesen. Dem Gericht will sie schriftlich antworten. Darüber sprach Christian Rath mit dem renommierten Karlsruher Strafverteidiger Michael Rosenthal.
BZ: Ist eine schriftliche Aussage zulässig?Rosenthal: Nein. Im Strafprozess gilt das ...