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"Es gilt das Mündlichkeitsprinzip"

Christian Rath
  • Do, 10. Dezember 2015
    Deutschland

BZ-INTERVIEW mit dem Anwalt Michael Rosenthal über die vorgelesene Aussage Beate Zschäpes.

Michael Rosenthal    | Foto: PRIVAT
Michael Rosenthal Foto: PRIVAT

Beate Zschäpes Anwalt hat eine 53-seitige Erklärung seiner Mandantin verlesen. Dem Gericht will sie schriftlich antworten. Darüber sprach Christian Rath mit dem renommierten Karlsruher Strafverteidiger Michael Rosenthal.

BZ: Ist eine schriftliche Aussage zulässig?
Rosenthal: Nein. Im Strafprozess gilt das ...

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