"Es ist ein Hin und Her, was rechtsstaatlich zulässig ist"

BZ-INTERWIEV mit Karl-Heinz Ruder, der eine neue Auflage des Kompendiums zum Polizeirecht Baden-Württemberg geschrieben hat.  

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Karl-Heinz Ruder  | Foto: Sylvia-Karina Jahn
Karl-Heinz Ruder Foto: Sylvia-Karina Jahn

EMMENDINGEN. Karl-Heinz Ruder (66), Stadtrechtsdirektor in Ruhe und Rechtsanwalt, hat eine Neuauflage des Polizeirechtskompendiums für Baden-Württemberg geschrieben. Darin geht er besonders auf alle Neuerungen seit der Auflage 2005 ein. Sylvia-Karina Jahn sprach mit dem Autor über die neuesten Entwicklungen.

BZ: Polizeirecht, das ist kein Buch, das man sich zum Vergnügen kauft. Doch gerade auf diesem Gebiet hat sich vieles getan. Ein heißes Thema war ja beispielsweise das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Könnten Sie sich so etwas in Emmendingen vorstellen?
Ruder: Nein, die ...

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