Lebensmittel sind in Italien ein herausragender Wirtschafts- und Tourismusfaktor. Produzenten aus Modena beanspruchen die Nutzung des Begriffs Balsamico für sich. Zu Recht?
Essig-Produkte aus Deutschland dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weiterhin als Balsamico vertrieben werden. Balsamico sei kein speziell geschützter Begriff, befanden die obersten EU-Richter am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-432/18). Deutsche ...