In der Herbolzheimer Scheunenbrandserie wurde ein Urteil gesprochen: zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe – ohne Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten will das Urteil nicht akzeptieren.
Zwei Jahre und sechs Monate soll der mutmaßliche Verursacher der Herbolzheimer Scheunenbrandserie in Haft. So lautete das Urteil des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Freiburg vom Donnerstag. Die Richter entschieden sich gegen Bewährung. Der Verteidiger kündigte an, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen. Eine Woche hat der ...