Jugendschöffengericht in Freiburg
Ex-Feuerwehrmann nach Scheunenbrandserie zu Haftstrafe verurteilt

In der Herbolzheimer Scheunenbrandserie wurde ein Urteil gesprochen: zwei Jahre und sechs Monate Jugendstrafe – ohne Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten will das Urteil nicht akzeptieren.
Zwei Jahre und sechs Monate soll der mutmaßliche Verursacher der Herbolzheimer Scheunenbrandserie in Haft. So lautete das Urteil des Jugendschöffengerichts des Amtsgerichts Freiburg vom Donnerstag. Die Richter entschieden sich gegen Bewährung. Der Verteidiger kündigte an, das Urteil nicht akzeptieren zu wollen. Eine Woche hat der Angeklagte nun Zeit, Rechtsmittel einzulegen. So lange ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Haft
Der Angeklagte wirkt zunächst wie ausgewechselt an diesem zweiten Verhandlungstag. Er sucht Augenkontakt, als Staatsanwalt Thomas Ganser sein Plädoyer hält. Lächelt ...
Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Haft
Der Angeklagte wirkt zunächst wie ausgewechselt an diesem zweiten Verhandlungstag. Er sucht Augenkontakt, als Staatsanwalt Thomas Ganser sein Plädoyer hält. Lächelt ...