Ex-Freundin gewürgt

Angeklagter wurde in Abwesenheit vom Gericht zu einer Geldstrafe von 4200 Mark verurteilt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

RAUM FREIBURG. Aus Verärgerung über einen verweigerten Intimkontakt würgte ein 51-jähriger Arbeiter im Juni 2000 seine ehemalige Freundin in einer Gemeinde westlich von Freiburg bis zur Bewusstlosigkeit. Das Amtsgericht Freiburg hat diese Tat jetzt mit einem Strafbefehl als Körperverletzung geahndet und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 Mark, also insgesamt 4200 Mark Geldstrafe, festgesetzt.

Die Frau hatte die Beziehung zu dem Angeklagten nach sechs Monaten im Mai 2000 wegen häufiger Streitigkeiten beendet. Am 1. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel