Ex-Freundin gewürgt
Angeklagter wurde in Abwesenheit vom Gericht zu einer Geldstrafe von 4200 Mark verurteilt.
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RAUM FREIBURG. Aus Verärgerung über einen verweigerten Intimkontakt würgte ein 51-jähriger Arbeiter im Juni 2000 seine ehemalige Freundin in einer Gemeinde westlich von Freiburg bis zur Bewusstlosigkeit. Das Amtsgericht Freiburg hat diese Tat jetzt mit einem Strafbefehl als Körperverletzung geahndet und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 35 Mark, also insgesamt 4200 Mark Geldstrafe, festgesetzt.
Die Frau hatte die Beziehung zu dem Angeklagten nach sechs Monaten im Mai 2000 wegen häufiger Streitigkeiten beendet. Am 1. ...