Exhibitionist wird diesmal verurteilt

Landgericht korrigiert Urteil des Amtsgerichts Bad Säckingen / Angeklagter räumt entsprechende Neigung ein / 1600 Euro Strafe.  

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WEHR. Zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro wurde ein 48-jähriger, arbeitsloser Busfahrer in der Berufungsverhandlung vor der zweiten Kleinen Strafkammer des Landgerichts Waldshut unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht, Martin Hauser, verurteilt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, sein Geschlechtsteil auf dem Bahnhof Brennet entblößt und sich erregt zu haben.

Im April des Jahres 2013 habe er auf dem Bahnhof in Brennet mit Blickkontakt zu einer damals 21-jährigen Frau auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig auf einer Bank sitzend sein Geschlechtsteil ...

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