Die Freiburger Stadtverwaltung hat neue Regeln für das Erbbaurecht aufgestellt. Doch auch Stiftungen wie die der Erzdiözese verpachten Grundstücke. Wie, erklärt Johannes Baumgartner im Interview.
Die Stadtverwaltung hat die Grundsätze für Erbbaurecht bei Ein- und Zwei-Familien-Häusern reformiert. Die Pacht war bei Neuvermietung so hoch geworden, dass sich keine Interessenten mehr fanden. Auch Stiftungen haben Erbbaurechte zu vergeben – allerdings geht die Erzdiözese Freiburg mit ihren Stiftungen anders vor.
BZ: Herr Baumgartner, in Freiburg wird über Erbpacht gerade heftig diskutiert. Die Stiftungen der Erzdiözese verwalten 8400 Erbbaurechtsverträge. Wie sind Ihre Konditionen?
Baumgartner: Bei uns gibt es das Erbbaurecht ja seit Anfang der 1920er-Jahre, da gab es immer mal wieder vertragliche Änderungen. Für uns ...