Schweigt der Experte, verletzt er seine Pflichten: Fachunternehmer müssen ihre Kunden auf mangelhafte oder fehlende Vorleistungen hinweisen
LÖRRACH. Werkunternehmer sind verpflichtet, auf die fehlende Eignung der Vorleistung anderer Unternehmer hinzuweisen. Die Hinweis- und Bedenkenpflicht gilt besonders für Fachunternehmer, die ein ...