Fahnder geht straffrei aus
Im Flowtex-Folgeverfahren findet das Gericht keinen Anhaltspunkt für eine Strafvereitelung.
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KARLSRUHE. Der mögliche Prozess gegen einen im Fall Flowtex beschuldigten Steuerfahnder ist geplatzt. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe wies eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Strafvereitelung im Amt zurück.
Der Steuerfahnder hatte im Sommer 1996 eine Betrugsanzeige gegen die Flowtex-Bosse Manfred Schmider und Klaus Kleiser nicht weitergeleitet. Sie stammte von einem ...