Fall Alessio: Kippte ein Mitarbeiter das Schutzkonzept im Alleingang?
Warum gab das Jugendamt im Fall Alessio den Dreijährigen in die Obhut des Stiefvaters zurück? Laut einem Protokoll, das der BZ vorliegt, war bei dem maßgeblichen Treffen mit der Mutter, dem Stiefvater und einer Anwältin nur ein Mitarbeiter des Jugendamts anwesend. Die Geschichte eines verhängnisvollen Fehlers.
Am 14. Oktober 2014 hat nicht nur Alessio einen rabenschwarzen Tag erwischt. Auch Herr X., so hat man im Nachhinein den Eindruck, scheint zumindest mit dem falschen Fuß aufgestanden zu sein. Sonst hätte er an diesem Morgen hoffentlich anders reagiert. In seinem Büro, so ist dem Protokoll zu entnehmen, das das Landratsamt dem Freiburger Regierungspräsidium überlassen hat, haben sich an diesem Dienstag nicht nur ein kleiner dreijähriger Junge mit einer schrecklichen Vorgeschichte und seine beiden Eltern versammelt. Herr R. und Frau S., wie wir sie in der Folge nennen wollen, haben sich diesmal Verstärkung mitgebracht – eine Anwältin. Eine ungemütliche Situation für einen Sozialarbeiter, der begründen muss, warum die Familie immer noch nicht zusammenleben darf.
Seine Großmutter habe einen Kreislaufzusammenbruch erlitten, bedrängen der Stiefvater und die Anwältin den Sachbearbeiter. Die aktuelle Situation werde ihr zu viel. Denn dort ist der Kleine untergebracht. Nachdem der Dreijährige aus Lenzkirch mit schweren Misshandlungen in die Uniklinik eingeliefert worden war, war er mit seiner Mutter und Schwester bei R.s Oma eingezogen – um vor dem Stiefvater in Sicherheit zu sein, so die Vereinbarung mit dem Jugendamt.
Ohne bei der Großmutter den Wahrheitsgehalt dieser Geschichte nachzuprüfen, knickt Sachbearbeiter X. ein. "Vor diesem Hintergrund", schreibt er in seinem Protokoll, "kann ...