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Fasnacht – zum Wohl!?

  • Fr, 01. März 2019
    Lörrach

     

Kreisjugendreferat im Landratsamt informiert über Jugendschutzbestimmungen und gibt Tipps zur leichteren Einhaltung.

Alkoholische Getränke dürfen erst ab 16  konsumiert werden.   | Foto: nic
Alkoholische Getränke dürfen erst ab 16 konsumiert werden. Foto: nic
LÖRRACH (BZ). Fasnacht – ein für Kinder und Jugendliche, genauso wie für Erwachsene wunderbares Ereignis, das alle Sinne anspricht, Freiheiten bringt und Ausnahmen vieler Regeln toleriert. Man kann in eine andere Rolle schlüpfen und darf durchaus mal über die Stränge schlagen. Trotzdem sind auch in der ...

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