Beispiel aus Freiburg

Fehlzeiten in der Pflege-Ausbildung sind begrenzt - Warum ist das erlaubt?

Eine Freiburgerin findet in ihrem Ausbildungsvertrag eine Obergrenze für Fehlzeiten. Ob das rechtens ist und warum Pflegeberufe eine Ausnahme von der Regel bilden – die BZ hat nachgefragt.  

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Eine Freiburgerin, die seit diesem Jahr eine Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin (OTA) macht, hat ihren Ausbildungsvertrag gelesen – und ist stutzig geworden. "Fehlzeiten wegen Krankheit bis zu zehn Prozent der Stunden des theoretischen und praktischen Unterrichts sowie der praktischen Ausbildung" sollen auf die Ausbildungszeit angerechnet werden, heißt es dort. Ihre Bekannte hat gerade eine Ausbildung zur Industriekauffrau begonnen. In deren Vertrag taucht eine solche Fehlzeitenregelung nicht auf. Was ...

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Schlagworte: Michael Rambach, Simon Wiese, Ralf Neiheiser

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