Felder weichen Ausgleichsflächen

Ökologischer Ausgleich für geplantes Tiengener Baugebiet sorgt für Kritik bei Landwirten / Bauausschuss hat schon zugestimmt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Wolfgang Gutekunst bewirtschaftet mit ...chafen Ausgleichsflächen am Tuniberg.   | Foto: Michael Bamberger
Wolfgang Gutekunst bewirtschaftet mit seinen Schafen Ausgleichsflächen am Tuniberg. Foto: Michael Bamberger

TUNIBERG. Die Ortschaftsräte in Tiengen und Munzingen haben den Bebauungsplanentwurf für das Tiengener Neubaugebiet "Sechzehn Jauchert" in ihren Sitzungen diese Woche abgelehnt. Dabei ging es den Gremien nicht um den Plan an sich, sondern um die vorgesehenen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen. Trotz der Voten aus den Ortschaften hat der städtische Bauausschuss dem Plan aber bereits zugestimmt. Nun geht er in die Offenlage, bei der Betroffene Stellungnahmen abgeben können.

Die Ausgleichsflächen werden von Eigentümern im Baugebiet zur Verfügung gestellt. Sie sind derzeit allerdings an Haupterwerbslandwirte verpachtet. Und an den Folgen für diese Bewirtschafter entzündet sich der Konflikt. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel