Feuerwehrsatzung
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Als weiterer Ortsteil hat auch Minseln einer Entschädigungssatzung für die Feuerwehr Rheinfelden zugestimmt. Darin geregelt ist die Erstattung von Aufwendungen für jene, die ehrenamtlich ihren Dienst versehen. Laut Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg haben Angehörige einer Gemeindefeuerwehr Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Die Stadt Rheinfelden und ihre Wehr haben als einzige im Landkreis bislang darauf verzichtet. Das Gremium erteilte der Entschädigungssatzung ohne Wenn und Aber seinen Segen. Ehe sie zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann, muss sie allerdings noch den Gemeinderat passieren.