BZ-Interview
Finanzexperten über die Lehren aus dem Fall Prokon
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Mo, 03. Februar 2014, 11:05 Uhr
Wirtschaft
Bis zu acht Prozent Rendite hat der Windkraftfinanzierer Prokon Zehntausenden Anlegern versprochen. Wer sich locken ließ, muss ums angelegte Geld bangen, denn Prokon ist zahlungsunfähig.
Geldanlagen mit solchen Renditeversprechen sollten Privatanleger wenn überhaupt nur mit Vorsicht anrühren, meint Finanzprofessor Stephan Schöning im Gespräch mit Jörg Buteweg und Ronny Gert Bürckholdt. Das gelte auch für Mittelstandsanleihen.
BZ: Herr Schöning, die Prokon-Pleite hat die Bundesregierung aufgeschreckt. Sie prüft, ob bestimmte Finanzprodukte eingeschränkt oder gar verboten werden sollen. Halten Sie das für sinnvoll?Schöning: Von Verboten halte ich wenig. Ein Anleger, der große Risiken eingehen will und mögliche Verluste verkraften kann, sollte das dürfen.
BZ: Die Regierung solle die Bürger also nicht vor ihrer eigenen Gier schützen?
Schöning: Dann müsste sie auch Glücksspiel in Kasinos verbieten. Es ist gut für eine freie Wirtschaftsordnung, wenn einige Anleger hohe Risiken eingehen, etwa, um neue Technologien voranzubringen. Die Anleger müssen aber wissen, was sie tun. Deshalb halte ich es für nötig, dass der Regulierer die Anleger besser über die Risiken von Finanzprodukten ...