Firma darf Papier sammeln
Verwaltungsgericht gibt Eilantrag von Meier Entsorgung statt / Landratsamt prüft Beschwerde.
ÖRRACH (mir). Das Verwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Dezember 2007 (4 K 2442/07) dem Eilantrag des privaten Entsorgungsunternehmens Meier stattgegeben, das flächendeckend im Landkreis Lörrach Abfallgefäße an private Haushalte verteilen will, um Altpapier, Pappe und Kartonagen (PPK) einzusammeln. Das Landratsamt Lörrach hatte dies untersagt. Es prüft nun, ob es beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen das Urteil einlegt.
L Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz seien zwar Erzeuger und Besitzer von Altpapier, Pappe und Kartonagen aus privaten Haushaltungen grundsätzlich zur Überlassung an die nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen ...