Verfahren eingestellt

Fischsterben im Kronenmühlebach in Freiburg bleibt ohne strafrechtliche Folgen

BZ-Abo Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren wegen des Fischsterbens im Kronenmühlebach ein. Ein Fehlverhalten sei nicht nachzuweisen. Dabei geht es auch um die Frage, wer wen hätte anrufen müssen.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Eineinhalb Jahre haben die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft gedauert. Das Verfahren richtete sich gegen einen Bediensteten des städtischen Garten- und Tiefbauamts (GuT) und gegen einen Mitarbeiter der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

BZ-Abo -Artikel - exklusiv im Abo

Mit BZ-Digital Basis direkt weiterlesen:

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,90 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.

Weitere Artikel