Gewerkschaften dürfen nicht nur streiken, sondern Unternehmen auch mit sogenannten Flashmobs heimsuchen. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Flashmobs sind scheinbar spontane Menschenansammlungen, bei denen die Teilnehmer ungewöhnliche oder störende Dinge tun. Was ein gewerkschaftlicher Flashmob ist, das war im Dezember 2007 ...