Fluglärmklage - Land zögert noch
Justizministerium beurteilt Chancen skeptisch / Zusage: Kabinett entscheidet bis Mai / Debatte im Deutschen Bundestag.
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WALDSHUT/KLOTEN (hjh). Das Land Baden-Württemberg kann sich bisher nicht zu einer Normenkontrollklage gegen den Staatsvertrag über den Flugverkehr von und nach Kloten entschließen. Von einem Gespräch im Stuttgarter Verkehrsministerium kehrte Landrat Wütz ohne konkreten Bescheid zurück. In der Nacht zum Freitag war das Gesetz Gegenstand der Debatte im Deutschen Bundestag.
Ein Gutachten des baden-württembergischen Justizministeriums zur Frage, ob ein Normenkontrollverfahren gegen den Fluglärm-Staatsvertrag sinnvoll ist, war Thema eines Gesprächs in der Landeshauptstadt ...