Bundesregierung
Fracking-Kompromiss: Ein Verbot mit Ausnahmen
Die Bundesregierung hat sich auf einen Kompromiss zum Gas-Fracking geeinigt. Im Rahmen eines generellen Verbots soll es eine Öffnungsklausel für Probebohrungen geben.
Korrespondentin Bärbel Krauß
Di, 18. Nov 2014, 0:00 Uhr
Deutschland
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
BERLIN/STUTTGART. Bisher gibt es keine gesetzliche Regel für die von Umweltschützern bekämpfte Fördertechnik, bei der tiefe Gesteinsschichten unter Einsatz von Chemikalien aufgebrochen werden und dann Erdgas gewonnen wird. Fracking soll nun grundsätzlich verboten sein – es soll aber Ausnahmen geben.
Wochenlang hat sich in dieser Sache nichts bewegt, weil der Entwurf zum Fracking im Kanzleramt lag und nicht weiterkam. In dieser Woche soll der Gesetzentwurf nun zur Ressortabstimmung ins Kabinett weitergeleitet werden. Das hat das Umweltministerium ...