Frau wehrt sich auf ihre Art

Strafe wegen Gezänk mit Vermietern, nicht aber wegen Tritten und Bissen gegen Polizeibeamte.  

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BAD SÄCKINGEN. Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung in zwei Fällen sowie Beleidigung musste sich eine 48-jährige Frau vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantworten. Richter Rupert Stork verurteilte die Angeklagte wegen Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 30 Euro, vom Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sprach er sie dagegen frei. Das Verfahren wegen der Beleidigung wurde eingestellt.

Im Juli des vergangenen Jahres war die Angeklagte mit ihrem Motorrad mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf der B 34 zwischen Murg und Bad Säckingen unterwegs. Sie wurde daher von einer Polizeistreife gestoppt und gebeten, sich auszuweisen. Dieser ...

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