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Freiburg

Betrunkener wirft sich ins Gleisbett des Hauptbahnhofs – Schaulustiger gesellt sich dazu

  • Mi, 07. März 2018, 13:10 Uhr
    Freiburg

Ein Betrunkener hat sich am Dienstag am Hauptbahnhof ins Gleisbett geworfen und so die Abfahrt eines Zuges verhindert. Ein Gaffer sprang ebenfalls aufs Gleis.

Ein Betrunkener ist am Hauptbahnhof un...für Verspätungen gesorgt (Symbolbild).  | Foto: Sebastian Wolfrum
Ein Betrunkener ist am Hauptbahnhof unter ein Fahrzeug der S-Bahn geklettert und hat für Verspätungen gesorgt (Symbolbild). Foto: Sebastian Wolfrum
Reichlich Arbeit für die Bundespolizei am Dienstagmittag, 6. März, auf dem Freiburger Hauptbahnhof: Ein 27-jähriger aus Afghanistan, der kurz zuvor mit einem ICE aus der Schweiz illegal eingereist war, hatte für seine Fahrt von Basel nach Freiburg keine Fahrkarte gelöst. Ein Zugbegleiter informierte die Bundespolizei, die den ausweislosen, fahrscheinlosen und angetrunkenen Mann nach Eintreffen des Zuges im Hauptbahnhof festnehmen wollte. Als der 27-Jährige die uniformierten Beamten sah, sprang er in ein Nachbargleis und kletterte unter eine abfahrbereite S-Bahn. Dort legte er sich quer über die Gleise und verhinderte die Abfahrt des Zuges. Die Bundespolizei sperrte über die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn zwei Gleise des Hauptbahnhofs, um Gefahren für Leib oder Leben des Mannes auszuschließen.
Erst mit Hilfe einer zweiten Streife gelang es, den Mann nach mehreren Minuten unter der S-Bahn hervorzuholen. Wieder auf dem Bahnsteig angekommen, wurde der 27-Jährige aggressiv, schlug und trat nach den Bundespolizisten.
Die Bundespolizei stellte bei dem Mann 2,25 Promille Alkohol im Blut fest und brachte ihn in die Uniklinik. Er wurde später in das Zentrum für Psychiatrie in Emmendingen eingeliefert. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Erschleichen von Leistungen wurden Strafanzeigen gestellt.
Durch den Einsatz der Bundespolizei verspäteten sich vier Züge insgesamt 35 Minuten.

Auch das noch: Gaffer springt ins Gleis

Als ob dieser Aufwand noch nicht ausreichend gewesen wäre sprang ein 23-Jähriger, um seine Schaulust zu befriedigen, ebenfalls ins Gleis vor die stehende S-Bahn. Laut Eisenbahnbetriebsordnung handelt es sich beim Betreten der Gleise um eine Ordnungswidrigkeit. Der 23-Jährige muss nun mit einer Verwarnung von 25 Euro rechnen.


Ressort: Freiburg

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Do, 08. März 2018: PDF-Version herunterladen

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