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Freisprüche aufgehoben

Einstiger "Nacktläufer" muss nochmal vor Gericht

Uwe Mauch
  • Di, 11. Februar 2014, 17:50 Uhr
    Freiburg

Er hat einst als "Nacktläufer" für Aufsehen gesorgt. Vor einem Jahr wurde er vom Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt – und teilweise freigesprochen. Das war nicht korrekt, meint der Bundesgerichtshof.

„Nacktläufer“ Peter N. bei...uli 2001 in der Freiburger Innenstadt.  | Foto: Rolf Haid
„Nacktläufer“ Peter N. bei einer Aktion mit Begleitern im Juli 2001 in der Freiburger Innenstadt. Foto: Rolf Haid
Der als "Nacktläufer von Freiburg" bekannt gewordene Peter N. ist mit seiner Revision ...

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