Freisprüche aufgehoben
Einstiger "Nacktläufer" muss nochmal vor Gericht

Er hat einst als "Nacktläufer" für Aufsehen gesorgt. Vor einem Jahr wurde er vom Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt – und teilweise freigesprochen. Das war nicht korrekt, meint der Bundesgerichtshof.
Der als "Nacktläufer von Freiburg" bekannt gewordene Peter N. ist mit seiner Revision ...