Zweite Instanz erkennt bei KTS-Protest auf Landfriedensbruch.
In der Nacht von 27. auf den 28. Juli 2006 gegen Mitternacht nahm die Freiburger Polizei an der Unterführung nahe dem BZ-Haus in der Basler Straße einen Graffiti-Sprayer fest. Als die Beamten den Mann aufs Revier bringen wollten, kamen ihm aus ...