Überraschung vor Gericht: Die Klage einer Kneipe hat zutage gefördert, dass die Sperrzeit für Außenbewirtung rechtlich wackelt. Die Verordnung berücksichtige zu wenig die Belange der Anwohner, so die Richter. Nun wäre das Rathaus am Zug.
Wie groß ist der Lärmanteil, den die Sitzplätze im Freien im Bermuda-Dreieck verursachen? Foto: Ingo Schneider
Die Regelung für nächtliche Außengastronomie ist rechtlich problematisch. Das jedenfalls meint das Verwaltungsgericht. Eigentlich sollte es nur die Klage einer Kneipe verhandeln, die gegen diese Regelung verstoßen hatte, aber das angedrohte Zwangsgeld zu hoch fand. Überraschend kritisierten die Richter die Verordnung grundsätzlich. Sie berücksichtige zu wenig die Belange der Anwohner. Weil sich beide Parteien auf einen Vergleich ...