Stadtbau kassiert herbe Abfuhr

Amtsgericht weist Räumungsklage der Stadtbau zurück / Mieter bleibt in seiner Wohnung, während um ihn rum alles abgerissen ist.
Im Streit zwischen der Freiburger Stadtbau (FSB) und einem Mieter in der Johann-Sebastian-Bach-Straße ist keine Einigung in Sicht: Eine Räumungsklage der FSB hat das Amtsgericht abgewiesen. Die Begründung: Eine Sanierung der 97 "Kleinrentnerwohnungen" wäre keineswegs so unrentabel gewesen, dass eine Neubebauung wirtschaftlich zwingend gewesen wäre. Der 66-jährige Mieter, der in dem letzten verblieben Haus auf 22 Quadratmetern lebt, will nicht ausziehen, solange ihm die Stadtbau nicht einen ähnlichen preisgünstigen Ersatz in Herdern anbietet.