Stadtbau kassiert herbe Abfuhr
Amtsgericht weist Räumungsklage der Stadtbau zurück / Mieter bleibt in seiner Wohnung, während um ihn rum alles abgerissen ist.
Im Streit zwischen der Freiburger Stadtbau (FSB) und einem Mieter in der Johann-Sebastian-Bach-Straße ist keine Einigung in Sicht: Eine Räumungsklage der FSB hat das Amtsgericht abgewiesen. Die Begründung: Eine Sanierung der 97 "Kleinrentnerwohnungen" wäre keineswegs so unrentabel gewesen, dass eine Neubebauung wirtschaftlich zwingend gewesen wäre. Der 66-jährige Mieter, der in dem letzten verblieben Haus auf 22 Quadratmetern lebt, will nicht ausziehen, solange ihm die Stadtbau nicht einen ähnlichen preisgünstigen Ersatz in Herdern anbietet.
Ob er hier noch gerne wohne? Hermann Josef P. lacht. "Schauen Sie sich um. Die Antwort erübrigt sich", sagt der Theologe. In Haus Nummer 32 mit seinen acht Wohnungen wohnt er seit langem allein in einer Ein-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss. Rechts und links des Hauses haben die Abrissbagger ganze Arbeit geleistet. Von der Häuserzeile Nummer 26-36 ...