Öffentlicher Raum
Freiburger Gemeinderat erhöht Parkgebühren – danach soll Schluss sein
Noch einmal werden die Parkgebühren in Freiburg steigen – dann soll Schluss sein mit der turnusmäßigen Erhöhung alle zwei Jahre. Das hat der Gemeinderat am Dienstag beschlossen.
Mi, 10. Dez 2025, 17:17 Uhr
Freiburg
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Noch eine Erhöhung, dann ist vorerst Schluss: Am Dienstag hat der Freiburger Gemeinderat entschieden, dass die Parkgebühren für die oberirdischen Parkplätze noch einmal zum 1. Februar 2026 um zehn Prozent steigen und danach vorerst nicht mehr. Damit nimmt er seine eigene Entscheidung von vor sechs Jahren teils zurück. Das Gremium stimmte der vorerst letzten turnusmäßigen Erhöhung mit 24 Ja-Stimmen zu. 18 Stadträtinnen und Stadträte stimmten dagegen. Es gab eine Enthaltung. Auch Oberbürgermeister Martin Horn stimmte für die erneute Erhöhung der Parkgebühren.
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Ab Februar kostet eine Stunde Parken auf öffentlichen Plätzen in Zone 1, also in der Innenstadt sowie in Teilen von Neuburg, Wiehre und Stühlinger, am Parkautomaten 4,20 Euro. Zuvor waren es 3,80 Euro. In Zone 2, Teile von Neuburg, Herdern, Wiehre, Stühlinger und Oberau, steigt der Stundensatz von 3,20 auf 3,50 Euro. Im übrigen Stadtgebiet, der Zone 3, von 1,60 auf 1,80 Euro. Auch die 24-Stunden-Tickets wurden teurer, teilweise um 1,50 Euro. In Zone 1 wurde eines für 21 Euro neu eingeführt.
In Baden-Württemberg nimmt Freiburg damit einen Spitzenplatz unter den Großstädten ein: In der Stuttgarter City-Zone kostet die Stunde 5,40 Euro, in Karlsruhe 4 Euro.
Gegen die turnusmäßige Erhöhung der Parkgebühren regte sich bereits im Vorfeld Widerstand
2019 hatte das Gremium mit denkbar knapper Mehrheit von nur einer einzigen Stimme dafür gestimmt, dass die Parkgebühren künftig alle zwei Jahre um zehn Prozent angehoben werden. Dabei geht es nicht um die Parkhäuser, sondern um öffentliche Parkplätze an den Straßen, die mit Parkautomaten bewirtschaftet werden. Planmäßig wurden die Gebühren bereits 2021 und 2023 erhöht. Vor der nun anstehenden vierten Erhöhungsrunde in sechs Jahren regte sich aber bereits im Vorfeld Widerstand. Freie Wähler, CDU, FDP, Bürger für Freiburg und Freiburg Lebenswert (13 Stimmen) hatten sich gegen eine Erhöhung ausgesprochen und einen Antrag gestellt, zwei Jahre lang Verzicht zu üben. Der Antrag wurde mit 24 Nein- zu 19 Ja-Stimmen jedoch abgelehnt.
Auch die Grünen und Eine Stadt für alle (Esfa) (zusammen 20 Stimmen) haben sich mit einem Antrag für ein Überdenken des derzeitigen Mechanismus' ausgesprochen – allerdings noch für die Erhöhung zum Februar 2026. Der Antrag wurde mit 39 Ja-Stimmen und vier Enthaltungen angenommen. Damit ist nun auch die Verwaltung beauftragt worden, im zweiten Halbjahr 2026 ergebnisoffen unterschiedliche Modelle für die zukünftige Anpassung von Parkgebühren darzustellen.
- Zone 1: 4,20 Euro/Stunde (bisher: 3,80); Tagesticket: 21 Euro.
- Zone 2: 3,50 Euro/Stunde (bisher: 3,20); Tagesticket: 17,50 Euro (bisher: 16).
- Zone 3: 1,80 Euro/Stunde (bisher: 1,60); Tagesticket: 9 Euro (bisher: 8).
"Wir stehen für eine Anpassung", so Grünen-Stadträtin Sophia Kilian, die VAG-Tickets seien in der Zeit um elf Prozent gestiegen. SPD-Fraktionsvorsitzende Julia Söhne widersprach: "Wir brauchen gute Alternativen, wenn wir die Leute dazu bringen wollen, auf ein anderes Verkehrsmittel umzusteigen." Eine-Stadt-für-alle-Fraktionsvorsitzende Lina Wiemer-Cialowicz gab an, dass ihre Fraktion der Erhöhung zustimmen solle: "Wir brauchen aber gute Lösungen für Handwerker, Beschäftigte in der Pflege oder im Sozialen und Menschen, die nicht gut zu Fuß sind." Anders sieht die CDU die Erhöhung: "Wir halten den Schritt für falsch", so CDU-Stadtrat Arno Heger. Freie-Wähler-Fraktionsvorsitzender Johannes Gröger teilte mit, dass er die Erhöhung mit anschließender Aussetzung juristisch für nicht sauber halte. FDP-Stadtrat Franco Orlando wies darauf hin, dass ein Tagesticket in Freiburgs Innenstadt mit 21 Euro etwa doppelt so teuer sei wie in der Landeshauptstadt Stuttgart (11,30 Euro). Zudem kritisierte er die Mehrkosten von 130.000 Euro, um die Parkautomaten umzurüsten und die Umsatzsteuer dort teils einzurechnen.
