Urteil
Freiburger Stadtrat Michael Moos erringt Teilerfolg gegen Verfassungsschutz

Von 1978 bis 2013 wurde der Freiburger Stadtrat Michael Moos vom Verfassungsschutz beobachtet. Das war in vielen Teilen rechtswidrig, entschied nun das Verwaltungsgericht.
Stadtrat Michael Moos hat in seiner Auseinandersetzung mit dem Verfassungsschutz einen Teilerfolg erreicht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart erklärte große Teile der Beobachtungen, die die Behörde über Moos und seine Kanzlei gesammelt hatte, für rechtswidrig. Moos hatte vor zwei Jahren Klage dagegen eingereicht, dass der baden-württembergischen Verfassungsschutz ihn von 1978 bis 2013 beobachtet hatte.
Rückblick: Michael Moos klagt gegen den Verfassungsschutz
Seit zehn Jahren kämpft der politisch links stehende Freiburger Rechtsanwalt Michael Moos um seine Daten. ...
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