Freispruch aufgrund fehlender Beweise
Weil er gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen haben soll, stand ein 70-Jähriger aus dem Landkreis Emmendingen vor Gericht.
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. Weil er mehrere unter Artenschutz stehende Tiere gehalten haben soll und sie zur Schau stellte, statt sie auszuwildern, stand ein 70-Jähriger aus dem Norden des Landkreises Emmendingen am Montag vor dem Amtsgericht Freiburg. Trotz mehrerer Zeugen und eines Sachverständigen gelang es in der Verhandlung nicht, alle Unstimmigkeiten aufzuklären. Richter Stefan Lennig blieb daher nichts anderes übrig, als den Mann freizusprechen.
Schon seit 60 Jahren, so erklärte es der 70-Jährige zu Beginn der Verhandlung, sei sein Hobby, sich mit den Tieren zu beschäftigen. Als er 2010 in Rente ging und seinen gelernten Beruf aufhörte, habe er zunächst vorgehabt, einen Tierpark aufzubauen und ...