Ein 57-Jähriger, der seine Ehefrau mit einem Messer zu sexuellen Handlungen gezwungen haben soll, wird nicht verurteilt. Das Gericht zweifelte an der Schilderung der Geschädigten.
"Für eine Verurteilung braucht es ein ausreichendes Maß an Sicherheit", sagte Richter Wolfgang Kronthaler in seiner Urteilsbegründung, "vernünftige Zweifel dürfen nicht aufkommen". Das gelte umso mehr, wenn Aussage gegen Aussage stehe. Wenn Beteiligte ...