Der frühere Freiburger Klinikarzt Hans-Peter Friedl muss nicht für die Kosten des Disziplinarverfahrens gegen ihn aufkommen. Hierfür gebe es keine rechtliche Grundlage, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Das geht aus einem am Freitag verkündeten Beschluss hervor (DL 10 K 1644/09). Friedl habe sich mit seinem Dienstherrn, dem Land ...