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Verwaltungsgericht

Friedl muss nichts für Disziplinarverfahren bezahlen

  • dpa

  • Fr, 02. Juli 2010, 15:34 Uhr
    Freiburg

Der frühere Freiburger Klinikarzt Hans-Peter Friedl muss nicht für die Kosten des Disziplinarverfahrens gegen ihn aufkommen. Hierfür gebe es keine rechtliche Grundlage, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.

Hans-Peter Friedl (Mitte, Archivbild von 2003)  | Foto: Wolfgang Grabherr
Hans-Peter Friedl (Mitte, Archivbild von 2003) Foto: Wolfgang Grabherr
Das geht aus einem am Freitag verkündeten Beschluss hervor (DL 10 K 1644/09). Friedl habe sich mit seinem Dienstherrn, dem Land ...

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