Fristverlängerung: Alle Bewohner von St. Hildegard können in ihren Räumen bleiben
Die neue Heimbauverordnung des Landes sieht vor, dass es in Pflegeheimen nur noch Einzelzimmer geben darf. Das Seniorenheim St. Hildegard erhält nun eine Fristverlängerung für den Umbau.
Auf der sicheren Seite ist St. Hildegard noch bis 2024, dann greift die neue Regelung. Foto: Christoph Breithaupt
Die neue Heimbauverordnung des Landes stellt auch das Seniorenhaus St. Hildegard des Caritasverbands Lahr in Seelbach vor eine große Herausforderung. Denn der 2009 verabschiedete Beschluss der Landesregierung soll den Menschen in ...