Aktuelles Urteil
Für internetfähigen PC sind Rundfunkgebühren fällig
Für einen internetfähigen Computer sind nach einem Gerichtsurteil Rundfunkgebühren fällig, wenn der Besitzer nicht schon für normale Rundfunkgeräte zahlt.
dpa
Do, 19. Feb 2009, 8:45 Uhr
Computer & Medien
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