Für Rettungswagen in Baden-Württemberg sollen neue Fristen gelten
Sobald das Blaulicht blinkt, geht es um jede Sekunde: Das Land regelt nun neu, in welcher Zeit Rettungskräfte im Südwesten am Unfallort sein sollen. In einem Flächenland ist das nicht einfach.
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Der Rettungswagen soll künftig bei Notfällen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein. So steht es im neuen Rettungsdienstgesetz, das am Dienstag durch das Kabinett ging und nun den Landtag beschäftigen wird. Zuvor galt im Gesetz eine Zeitspanne für ...