Für Verletzte gilt im Fitness-Studio: Wellness statt Training
Wer langfristige Verträge mit Fitnessstudios abschließt, muss achtgeben. Das jüngste Urteil Freiburger Gerichte zeigt: Selbst wer nicht mehr richtig trainieren kann, muss weiter zahlen. Wellness statt Fitness heißt es dann.
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Ein renommiertes Studio hatte eine 57-jährige Freiburgerin verklagt, nachdem diese die Mitgliedsbeiträge nicht mehr überwiesen hatte, weil sie wegen eines Schulterproblems nicht mehr trainieren konnte. Das Fitnessstudio bekam in zwei Instanzen Recht: Schließlich könne die Frau ...