Funkstille zwischen den Amtsstuben

Regierungspräsidium empfiehlt der Stadtverwaltung, die Abbauverfügungen für vier Mobilfunkstandorte zurückzunehmen.  

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Die harte Linie der Stadt Freiburg in Sachen Mobilfunk trägt das Regierungspräsidium (RP) nicht mit: Es empfiehlt der Stadt, die vier Abbauverfügungen zurückzunehmen, die das Bauordnungsamt im Frühjahr 2003 für vier Mobilfunkstandorte erteilt hat. Die betroffenen Betreiberfirmen hatten dagegen Widerspruch eingelegt. Der "verwaltungsinterne Entscheidungsprozess", wie man mit dieser Position des RP umgehe, laufe derzeit noch, sagte der Abteilungsleiter Baurecht im städtischen Bauordnungsamt, Herbert Huss, der BZ auf Anfrage.

Seit 2001 hatte die Stadt Freiburg die Rechtsauffassung vertreten, dass Mobilfunkanlagen in reinen Wohngebieten generell unzulässig seien, weil sie eine "gewerbliche Nutzung" darstellten, die mit dem Gebietscharakter nicht vereinbar sei. Damit widersprächen sie den "Grundsätzen der ...

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