Der DFB darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch künftig Geldstrafen gegen Fußballclubs verhängen, wenn Störer Bengalos zünden oder sich sonst daneben benehmen.
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf weiter Geldstrafen gegen Vereine verhängen, wenn deren Anhänger im Stadion Pyrotechnik abbrennen oder sich sonst daneben benehmen. Das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in einem ...