Geburtstag schützt nicht vor Strafe

Landgericht lehnt Berufung in Abwesenheit eines wegen Betrugs angeklagten Mannes ab / Erster Termin war schon geplatzt.  

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SCHOPFHEIM/WALDSHUT-TIENGEN. Auf der Tagesordnung des Landgerichts Waldshut-Tiengen las sich die Geschichte ziemlich unspektakulär: Freitag, 21. Januar, Betrug, Tatort Schopfheim. Beginn 14.15 Uhr. Nur den Angeklagte erschien nicht, was ihn aber nicht vor Strafe schützte.

Doch Richter Matthias Wetz bekam schon am Morgen eine Nachricht des Angeklagten. Mitten in einen anderen Prozess hinein platzte eine Sekretärin der Geschäftsstelle und informierte ihn über seinen Anruf. Der ...

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