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Geflogen wird, wenn es nötig ist

Jürgen Schickinger

Von

Di, 19. Juni 2007

Wirtschaft

Dubiose Flugrettungsvereine beschäftigen immer wieder die Gerichte / Verbraucherzentrale warnt: Austreten ist gar nicht so einfach.

FREIBURG. Niemand muss Mitglied in irgendeinem Verein sein, damit ihn der Hubschrauber nach einem Unfall ins nächste Krankenhaus fliegt. Dennoch versuchen Werber an Haustüren und Informationsständen, Mitglieder für dubiose Flugrettungsvereine zu gewinnen: Sie versprechen eine bevorzugte Rettung im Notfall und Ambulanzflüge vom Ausland zurück in die Heimat. Die Angebote sind oft überflüssig oder überteuert. Zudem betreibt keiner dieser Vereine tatsächlich selbst Rettungsflüge.

"Die verkaufen Leistungen, die man gar nicht braucht", sagt Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: "Wer einen Unfall in Deutschland hat, wird ins nächste Krankenhaus geflogen, wenn es medizinisch indiziert ist." Das deckt eine normale Krankenversicherung ab. Nur bei Aufenthalten im Ausland empfiehlt Keßler "unbedingt eine angemessene Auslands-Krankenversicherung abzuschließen." Die gibt es ab sieben Euro.
Dagegen verlangen Vereine wie das ...

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