Geldstrafe für früheren Geschäftsführer der Kfz-Innung: Er hatte sich sein Gehalt selbst erhöht.
FREIBURG. Zu einer Geldstrafe von 3000 Euro ist Franz Tewes, ehemaliger Geschäftsführer der Kfz-Innung Freiburg, gestern vom Amtsgericht Freiburg verurteilt worden. Das sind 200 Tagessätze à 15 Euro. Tewes hatte sich ...